Gruppenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 5
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:
- 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
- 24 Doppelstunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
- 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
- 30 Stunden Supervision (VT)
Gruppenpsychotherapie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 7 Abs. 4
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:
- 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
- 24 Doppelstunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
- 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
- 30 Stunden Supervision (VT)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 4
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:
- 200 Stunden Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
- mindestens 5 Fälle mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbständig unter Supervision nach jeder dritten bis vierten Stunde bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen