Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Im folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die immer wieder im Rahmen der Ausbildung an uns gestellt werden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie natürlich gern zu uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit für weitere Informationen zur Verfügung.

Eine externe Quelle für Fragen und Informationen von Psychotherapeuten in Ausbildung stellt zudem die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung auf Ihrer Homepage ( https://www.dptv.de/) zur Verfügung.

Beteiligen sich Kliniken an den Ausbildungskosten?

Es gibt eine Reihe von klinischen Einrichtungen, die die Kosten der Therapieausbildung entweder teilweise oder ganz übernehmen. Im Vorfeld einer Bewerbung sollte dies mit der Klinik geklärt werden.

Zu welchen Zeitpunkten kann die Ausbildung im ZfP begonnen werden?

Im Oktober jeden Jahres nimmt jeweils eine neue Gruppe ihre Ausbildung in den Fachbereichen Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf. Nach Einzelfallentscheidung können Sie jedoch auch jederzeit in laufende Ausbildungskurse quer einsteigen.

Wo kann ich weitere Informationen zur Ausbildung erhalten?

Sie können jederzeit ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail an info@zfp-chemnitz.de

Muss die praktische Tätigkeit vollständig in den Kooperationskliniken des ZfPs absolviert werden?

Gemäß PsychTh-APrV kann die praktische Tätigkeit nur in den Kooperationskliniken des ZfP absolviert werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie in einer bislang 'nicht kooperierenden Einrichtung' tätig sind und dennoch bei uns die Ausbildung absolvieren möchten.

Kooperationspartner

Kann für die Ausbildung eine finanzielle Förderung beantragt werden?

Die Ausbildung ist förderungsfähig nach § 1 der Psychotherapeutenvereinbarung und wird als für die Aufnahme des angestrebten Berufes rechtlich erforderliche Aufbaustudiengänge nach § 7 Abs. 2 Nr.2 BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) qualifiziert. Voraussetzung für die Bafögbeantragung ist, dass die Ausbildung vor Vollendung des 35. Lebensjahrs begonnen wird. Alternativ kann - einkommensunabhängig - ein Bildungskredit der Bundesregierung beantragt werden. Insgesamt können bis zu 7.200 € zu einem günstigen Zinssatz gewährt werden. Voraussetzung ist die Aufnahme eines Vollzeitstudiums. Nähere Informationen: www.bildungskredit.de bzw. www.bafoeg.bmbf.de. Es gibt außerdem eine Reihe von Banken, die Ausbildungskredite in unterschiedlicher Höhe vergeben. Details müssen jeweils bei den Banken erfragt werden.

Für die Förderung durch die Sächsische Aufbaubank (aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds) gilt Folgendes: Die rückzahlungsfreie Förderung ist altersunabhängig und erfolgt bis zu einer Höhe von 80% der Gesamtsumme der Ausbildung. Bei Antragstellung muss ein Nachweis, dass die Ausbildung ohne die Förderung nicht absolviert werden könnte, erbracht werden. Außerdem darf noch kein Ausbildungsvertrag vorliegen, es muss hingegen ein Arbeitsverhältnis bestehen (nicht im öffentlichen Dienst!).