Patientenanmeldung

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Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – haben seit Februar 2012 die Möglichkeit, eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen (nachzulesen im Bundesanzeiger).

Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger Funktionen (neurokognitive Störungen), des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen.

Die neuropsychologische Therapie vereint verschiedene psychotherapeutische Maßnahmen zur Wiederherstellung (Restitution) neurokognitiver Störungen. Die Therapie beinhaltet aber auch die Vermittlung und das Training von Kompensationsstrategien und -hilfen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

Die Zentrum für Psychotherapie gGmbH ist von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer als Weiterbildungsstätte für die Neuropsychologische Therapie anerkannt und wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Erbringung entsprechender ambulanter Therapien ermächtigt.


Wie sieht der Ablauf einer neuropsychologischen Behandlung aus?

Voraussetzung für eine ambulante neuropsychologische Behandlung ist eine umfassende neuropsychologische Diagnostik. Diese dient folgenden Zielen:

  • erfassen, ob und in welchem Ausmaß kognitive Leistungsminderungen, Verhaltensänderungen und Änderungen in der Befindlichkeit sowie im emotionalen Erleben vorliegen
  • verbliebene Ressourcen des Betroffenen erkennen und fördern, um ihm eine optimale Wiedereingliederung in das Berufs-, Sozial- und Familienleben zu ermöglichen

Die Ergebnisse der neuropsychologischen Diagnostik werden mit dem Betroffenen besprochen. Anschließend erfolgt eine individuelle Therapieplanung.


Art und Umfang der Behandlung

Die Behandlung erfolgt in einem Umfang von wöchentlich einer bis zwei Therapieeinheiten, die jeweils mindestens 50 Minuten dauern. Die Behandlung kann bis zu 60 Therapieeinheiten umfassen, je nachdem, welche Probleme vorliegen und welche Behandlungsziele festgelegt wurden. Ziele einer Behandlung können unter anderem eine Verbesserung der Gedächtnisleistung, eine Verbesserung der Stimmung oder eine Verringerung von Verhaltensproblemen sein. In begründeten Fällen kann die Therapie auch bis zu 80 Therapieeinheiten umfassen und Behandlungen am Wohnort, Arbeitsplatz und/oder in der Schule beinhalten. Der enge Einbezug der Angehörigen ist jederzeit möglich und wird sogar angestrebt.


Wer trägt die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Behandlung?

Kostenträger für die neuropsychologische Therapie sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Beihilfe beteiligt sich anteilig an den Therapiekosten. Da die Zentrum für Psychotherapie gGmbH von der Kassenärztlichen Vereinigung zur neuropsychologischen Behandlung ermächtigt wurde, können die Kosten bei gesetzlich Versicherten über die entsprechende Krankenkassen abgerechnet werden.