Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ("seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten psychologischen Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr vollständig bewältigt werden können.

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Zentraler Bestandteil einer psychotherapeutischen Behandlung ist das persönliche Gespräch, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. Konfrontation mit angstauslösenden Situationen, Rollenspiele oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt wird. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es hilfreich und notwendig, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit in die Behandlung einzubeziehen. Eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung der Erwartungen und Vorstellungen, wie die Krise entstanden ist und wie sie mit psychotherapeutischen Mitteln bewältigt werden kann. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über seine Sorgen und Probleme zu sprechen, Auswege zu suchen bzw. Lösungen zu entwickeln. Aufbauend hierauf können neue Verhaltensweisen ausprobiert werden. Gerade das Ausprobieren neuer Verhaltensweisen ist ein zentrales Element der in unserer Psychotherapie-Ausbildungsambulanz durchgeführten kognitiven Verhaltenstherapie.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die elektronische Gesundheitskarte ist ausreichend. Ein Wechsel der Krankenkasse muss die Patientin/der Patient der Therapeutin/dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird mit der Patientin/dem Patienten geklärt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die vorliegenden Probleme in Frage kommt. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist kein Grund für die Durchführung einer Psychotherapie. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen daher nicht übernommen.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt in der Probatorik auch die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient anhand eines vorbereiteten Formulars bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Psychotherapeutische Behandlungen finden aber auch an Hochschul- oder Psychotherapie-Ausbildungsambulanzen statt. In unserem Fall handelt es sich um eine Psychotherapie-Ausbildungsambulanz, in der angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter regelmäßiger Supervision Patientinnen und Patienten behandeln.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie kann als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je Art der Probleme und dem Behandlungsverlauf variieren. Normalerweise finden Termine wöchentlich statt. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.

Verschiedene Psychotherapeutische Verfahren

Derzeit sind drei Psychotherapie-Verfahren zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer psychischen Erkrankung zugelassen. Es handelt sich um die kognitive Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie und die Systemische Therapie. Während die kognitive Verhaltenstherapie und die analytische Psychotherapie sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden kann, kommt die Systemische Therapie nur bei Erwachsenen zum Einsatz. In unserer Psychotherapie-Ausbildungsambulanz werden ausschließlich Methoden und Techniken der kognitiven Verhaltenstherapie eingesetzt, weil es für dieses Verfahren die meisten wissenschaftlichen Befunde über die Wirksamkeit gibt.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis eines Zusammenspiels von Veranlagung und Stressoren sind und hierbei bewusste und nichtbewusste Lernprozesse zur Entstehung der psychischen Probleme geführt haben. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens ermutigt und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Ein wichtiges Element der kognitiven Verhaltenstherapie ist das Ausprobieren neuer Verhaltensweisen. Statt "hätte", "sollte", "könnte" und "würde" gilt "machen".