Im folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die immer wieder im Rahmen der ambulanten Behandlung in unserer Ambulanz gestellt werden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie natürlich gern zu uns Kontakt aufnehmen. Telefonisch melden Sie sich bitte am besten während unserer Patientenanmeldung.

Wie erfolgt die Anmeldung bei der Psychotherapie-Ambulanz?

Die Anmeldung sollte - wenn möglich - telefonisch montags in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr erfolgen. Die zuständige Mitarbeiterin der Anmeldung ruft gegebenenfalls zurück, um Details zu klären.

Nach der telefonischen Anmeldung erhalten Sie einen Fragebogen, in dem es um Angaben zu Ihrer Person, Angaben über Ihre Beschwerden und eventuelle Vorbehandlungen geht. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und schicken Sie diesen wieder an uns zurück. Sie können den Fragebogen gerne auch zu den Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr) im Sekretariat abgeben.

Sollte Ihnen das Ausfüllen des Fragebogens Probleme bereiten, reicht es, wenn Sie Angaben zur Person machen und den Fragebogen wieder an uns zurück schicken.

Nach Eingang des Fragebogens werden Sie auf die Patientenwarteliste des ZfP genommen. Sobald ein Therapieplatz frei ist, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sollten Sie während der Wartezeit einen anderen Behandlungsplatz gefunden haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns hierüber kurz benachrichtigen könnten.

Wie lang ist die Wartezeit bis zum Beginn der Psychotherapie?

Nach der Anmeldung in unserer Psychotherapie-Ambulanz wird innerhalb von 2 bis 3 Wochen ein Vorgespräch vereinbart. Ziel dieses Vorgesprächs ist es, die Art und Dringlichkeit der Probleme und den Ablauf der ambulanten Psychotherapie zu besprechen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund einer längeren Warteliste leider nur in dringenden Fällen eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung ermöglichen können.

Wie kann die Wartezeit bis zum Therapiebeginn überbrückt werden?

In Situationen, in denen keine akuten Krisen im Vordergrund stehen, Sie aber dennoch dringend Rat suchen, gibt es verschiedene psychologische Beratungsstellen, die eine erste Anlaufstelle sein können, bevor Sie mit einer Psychotherapie starten.

Bei akuten Krisensituationen ist es ratsam, eine stationäre Behandlung in Betracht zu ziehen. Hierfür sind die Klinik für Psychiatrie des Klinikums Chemnitz oder andere psychiatrische Kliniken in der Umgebung zuständig.

Auf der Seite www.medfuehrer.de können Sie nach Adressen und Telefonnummern psychiatrischer Kliniken in Ihrer Umgebung suchen.

Wie lang dauert die Psychotherapie?

Üblicherweise wird eine ambulante Psychotherapie einmal wöchentlich mit einer Dauer von ca. 50 Minuten durchgeführt. Am Anfang der Therapie stehen 5 Termine für die Diagnostik und das Erstellen eines Behandlungsplans zur Verfügung (probatorische Sitzungen). Da besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten / Ihrer Therapeutin, wie die Behandlung aussehen wird und was die Behandlungsschwerpunkte sein werden.

Die sich anschließende Therapie umfasst dann - je nach Problemlage und Schweregrad - 25 oder 45 Sitzungen. Bei einer Therapiefrequenz von 1 x wöchentlich erstreckt sich die Therapie über einen Zeitraum von einem halben bzw. ganzen Jahr. Sie kann bei Bedarf gegebenenfalls verlängert werden oder auch früher zu Ende sein.

Wer bezahlt die Psychotherapie?

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der ambulanten Psychotherapie. Das heißt, Sie müssten beim ersten Termin und dann einmal im Quartal Ihre Chipkarte mitbringen.

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt für die Psychotherapie?

Eine ärztliche Überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig.

Um eine körperliche Erkrankung auszuschließen, wird Ihr Therapeut Sie bitten, einen Untersuchungstermin bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder einem Facharzt zu vereinbaren. Sie erhalten hierzu während der probatorischen Sitzungen von Ihrem Therapeuten eine Konsiliaranforderung.

Was muss ich tun, wenn ich einen Therapeuten des ZfP schon kenne und von diesem behandelt werden möchte?

Informieren Sie uns bitte bei der telefonischen Patientenanmeldung über Ihren Therapeutenwunsch. Wir werden dann versuchen, Sie an diesen Therapeuten zu vermitteln. In diesem Fall kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Was kann ich tun, wenn ich in Schichten arbeite und keinen regelmäßigen Therapietermin vereinbaren kann?

Informieren Sie uns bitte bei der telefonischen Patientenanmeldung über Ihre terminlichen Möglichkeiten. In Fällen von ständig wechselnden Arbeitszeiten werden die Therapeuten versuchen, die Therapietermine Ihren Arbeitszeiten anzupassen. Hilfreich ist es, wenn Sie nach dem Erstgespräch die Therapietermine bereits 14 Tage im Voraus mit Ihrem Therapeuten vereinbaren.

Kann ich jemand anderen für die Psychotherapie anmelden?

Es wäre günstig, wenn der Patient sich selbst bei uns anmeldet. Für eine gute Therapieabsprache benötigen wir Informationen, die uns häufig nur der Patient selbst geben kann. Außerdem möchten wir die Patienten ausführlich über die Therapie informieren, damit sich diese besser auf die Therapie vorbereiten können.

Ausnahmen stellen Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dar, die in der Regel von den Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

Patienten, die sich zurzeit in stationärer Therapie befinden und sich deshalb selbst nicht melden können, können ebenfalls von Angehörigen angemeldet werden.

Welche Art der Psychotherapie wird im ZfP durchgeführt? Wie kann ich mir die Therapiesituation vorstellen?

Bei der Psychotherapie gibt es verschiedene Methoden (kognitive Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse). Im ZfP wird die "Kognitive Verhaltenstherapie" durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Psychotherapie, die seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland zur Behandlung von Patienten mit psychischen Störungen zugelassen ist. In einer Vielzahl an wissenschaftlichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die kognitive Verhaltenstherapie eine wirkungsvolle Behandlungsmethode darstellt. Die Kognitive Verhaltenstherapie gilt momentan als die am besten untersuchte und wissenschaftlich abgesicherte psychotherapeutische Behandlungsmethode.

Im Mittelpunkt der Kognitiven Therapieverfahren stehen Kognitionen, also Einstellungen, Gedanken, Bewertungen und Überzeugungen. Die Art und Weise, wie wir denken, bestimmt, wie wir uns fühlen und verhalten und wie wir körperlich reagieren.

In der Therapie geht es darum, herauszufinden, welche konkreten Kognitionen unsere momentanen Probleme verursachen. Jede Sitzung umfasst die Diskussion des momentanen Standes, die Erklärung von Zusammenhängen und die Übung konkreter Verhaltensstrategien. In der Therapie geht es um das Bewusstmachen von Kognitionen, die Überprüfung von Kognitionen und Schlussfolgerungen auf ihre Angemessenheit, die Korrektur von bestimmten irrationalen Einstellungen und die Übertragung korrigierten Einstellungen ins konkrete Verhalten. In der Therapie wird neues Verhalten gelernt und das Problemlösen verbessert.

Wichtig sind jedoch auch Verhaltensübungen, um die bisherigen Gedanken in Ihrem alltäglichen Leben prüfen zu können und die Auswirkungen der neu erarbeiteten Gedanken und Verhaltensweisen (z.B. auf die Stimmung, den Körper, die Gefühle) im Alltag erleben zu können.

Kann eine Therapie unterbrochen werden?

Die Therapietermine sprechen Sie direkt mit Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin ab, eine Unterbrechung ist möglich. Eine Therapieunterbrechung kann sinnvoll sein (beispielsweise, um bestimmte Strategien im Alltag zu erproben). Manchmal ist eine Unterbrechung der Therapie auch unumgänglich (beispielsweise bei Erkrankung, Reha-Aufenthalt oder Urlaub).

Kann ich mich zur Therapie anmelden, auch wenn ich erst vor Kurzem eine Therapie beendet habe oder mich noch in Therapie bei einem anderen Therapeuten befinde?

Zeitgleich zu einer anderen Therapie ist die Aufnahme einer zweiten Therapie nicht sinnvoll. Deshalb werden auch die Kosten für zwei parallel laufende Therapien nicht durch die Krankenkasse erstattet. Sie können sich jedoch noch während eines stationären Aufenthalts zur ambulanten Psychotherapie anmelden, um sie möglichst zeitnah nach Beendigung des stationären Aufenthalts beginnen zu können. Wenn Sie erst vor Kurzem eine ambulante Psychotherapie ohne ausreichenden oder ohne anhaltenden Erfolg beendet haben, kann eine erneute Therapie sinnvoll sein. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann jedoch weniger sicher und wird im Einzelfall geprüft. Ein Therapeutenwechsel ist möglich und kann manchmal aus ganz individuellen Gründen angebracht sein.

Werden Eltern in die Therapien ihrer Kinder einbezogen?

Bei jüngeren Kindern ist es die Regel, dass Eltern in die Therapie einbezogen werden. In Abhängigkeit von den Therapiezielen werden die Eltern auch bei Jugendlichen in die Therapie einbezogen, vorausgesetzt der Jugendliche stimmt dem zu. Generell gilt, dass bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien für jede vierte Therapiesitzung die Kostenübernahme für eine zusätzliche Sitzung mit den Erziehungsberechtigten beantragt werden kann. Dies erweist sich oft als sehr wichtig.

Was bedeutet es, Therapie in der Ambulanz eines Ausbildungsinstituts zu machen?

Alle Therapien werden von ausgebildeten Diplom-Psychologen und im Kinder- und Jugendlichen-Bereich auch von ausgebildeten Pädagogen durchgeführt. Die Therapeuten waren bereits im stationären Rahmen tätig und sind dies meist parallel zu ihrer ambulanten Tätigkeit weiterhin. Die genannten Studienabschlüsse sind Voraussetzung dafür, um überhaupt mit einer Psychotherapie-Ausbildung beginnen zu können.

Im Rahmen der Ausbildung werden alle durchgeführten Therapien supervidiert. Das bedeutet, dass den Therapeuten ein erfahrener Therapeut bei den Behandlungsplanungen und auch im Behandlungsverlauf zur Seite steht. Um dies besser gewährleisten zu können, werden alle Behandlungen im ZfP videografiert. Es ist selbstverständlich, dass die Videoaufnahmen streng vertraulich behandelt und regelmäßig gelöscht werden. Sie unterliegen genauso wie andere Informationen von Ihnen der ärztlichen/therapeutischen Schweigepflicht.