Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1998 wurde die Ausbildung von Psychotherapeuten gesetzlich geregelt und der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) geschaffen.

Warum ist jetzt eine Reform sinnvoll und notwendig?

  • Die unterschiedlichen Zugangskriterien zur Ausbildung und die damit einhergehende Unterteilung in einen PP und einen KJP, der Patienten nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres behandeln darf, ist inhaltlich nicht sinnvoll. Sie hat zu einer Zersplitterung der Psychotherapie geführt.
  • Die Finanzierung der Ausbildung ist schwierig und insb. die im PsychThG vorgeschriebene Praktische Tätigkeit in klinischen Einrichtungen wird in vielen Fällen nicht angemessen vergütet, obwohl die AusbildungsteilnehmerInnen während der Praktischen Tätigkeit wichtige klinische Aufgaben übernehmen.
  • Ein Großteil der Ausbildung von Psychotherapeuten findet in privaten Ausbildungsinstituten statt. Eine Reform des PsychThG mit der Etablierung einer grundständigen universitären Ausbildung bietet die Chance die Psychotherapie inhaltlich weiter zu entwickeln und empirisch noch besser zu fundieren. Forschung und Praxis könnten viel besser als gegenwärtig verzahnt werden, genauso wie es in der Medizin der Fall ist.

Hier finden Sie den aktuellen Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der vom Bundesministeriums für Gesundheit am 25.07.2017 veröffentlicht wurde. Wir unterstützen den jetzt vorliegenden Arbeitsentwurf, weil er viele wichtige und sinnvolle Veränderungen beinhaltet.


Weitere wichtige Informationen (auch zu einem von uns favorisierten Psychotherapie-Aus- und Weiterbildungsmodell) finden Sie hier