Unser Institut bietet eine staatlich anerkannte Ausbildung zum

  • Psychologischen Psychotherapeuten (PP) sowie
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (KJP)

an. Mit Bestehen der Abschlussprüfung kann die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) beantragt werden.

Die Aufteilung der Ausbildungsbestandteile und die entsprechende Stundenzahl sind gemäß dem Psychotherapeutengesetz vom 16.06.1998 ( https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/) und der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PP bzw. KJP gesetzlich geregelt.

Hier stehen Ihnen diese Verordnungen sowie auch das Psychotherapeutengesetz als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung:

Zusätzlich zu diesen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen hat das ZfP noch eine eigene Ausbildungsordnung Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, in der weitere Regelungen aufgeführt sind und die den Verlauf der Ausbildung im Detail beschreiben. Diese können Sie sich hier herunterladen.