Informationen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
Im Folgenden finden Sie detailliertere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Zielgruppe der jeweiligen Zusatzqualifikationen.
1. Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten 2. Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 3. Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie 4. Zusatzqualifikation Übende Techniken für Psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
1. Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten
Rahmenbedingungen der Psychotherapievereinbarung
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:
- 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
- 24 Doppelstunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
- 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
- 40 Stunden Supervision (VT)
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an ZfP-KandidatInnen im fortgeschrittenen Stadium (nach bestandener Zwischenprüfung) der PP-Ausbildung sowie an approbierte Psychologische Psychotherapeuten.
nach oben2. Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Rahmenbedingungen der Psychotherapievereinbarung
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:
- 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
- 24 Doppelstunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
- 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
- 40 Stunden Supervision (VT)
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an ZfP-KandidatInnen im fortgeschrittenen Stadium (nach bestandener Zwischenprüfung) der PP-Ausbildung sowie an approbierte Psychologische Psychotherapeuten.
nach oben3. Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Rahmenbedingungen der Psychotherapievereinbarung
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:
- 200 Stunden Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
- mindestens 5 Fälle mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbständig unter Supervision nach jeder dritten bis vierten Stunde bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an ZfP-KandidatInnen im fortgeschrittenen Stadium (nach bestandener Zwischenprüfung) der PP-Ausbildung sowie an approbierte Psychologische Psychotherapeuten.
nach oben4. Zusatzqualifikation Übende Techniken für Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Rahmenbedingungen der Psychotherapievereinbarung
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise erforderlich:
- Bestätigung entsprechender Kenntnisse im Rahmen des Fachkundenachweises
oder - erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Techniken. (Anmerkung: Die KVS fordert für die Anerkennung einen Nachweis von Seminaren zu 8 Doppelstunden PMR und zu 8 Doppelstunden AT.)
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an ZfP-KandidatInnen im fortgeschrittenen Stadium (nach bestandener Zwischenprüfung) der PP- oder KJP-Ausbildung sowie an approbierte Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
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