Gruppenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 5

Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:

  • 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
  • 24 Doppelstunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
  • 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
  • 40 Stunden Supervision (VT)

Gruppenpsychotherapie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 7 Abs. 4

Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:

  • 40 Doppelstunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe
  • 24 Doppelstunden Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
  • 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision
  • 40 Stunden Supervision (VT)

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 4

Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise, erbracht über anerkannte Ausbildungsstätten, für die Anerkennung erforderlich:

  • 200 Stunden Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
  • mindestens 5 Fälle mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbständig unter Supervision nach jeder dritten bis vierten Stunde bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen

Übende Techniken für Psychologische Psychotherapeuten
nach Psychotherapie-Vereinbarung § 6 Abs. 6 und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach § 7 Abs. 5

Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Bestätigung entsprechender Kenntnisse im Rahmen des Fachkundenachweises
    oder
  • erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Techniken. (Anmerkung: Die KVS fordert für die Anerkennung einen Nachweis von Seminaren zu 8 Doppelstunden PMR und zu 8 Doppelstunden AT.)

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an ZfP-KandidatInnen im fortgeschrittenen Stadium (nach bestandener Zwischenprüfung) der PP- oder KJP-Ausbildung sowie an approbierte Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.